sozialpädagogische Einzelfallhilfe nach (§§ 53, 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX)

„Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, müssen wir bei den Kindern anfangen.“

Matahama Ghandi (1869 – 1948)

 

Unsere DEFINITION von Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§§ 53, 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX) 

Die Einzelfallhilfe wird auch sozialpädagogische Einzelfallhilfe genannt, ist ein klassisches Konzept, eine Methode von sozialer Arbeit und zählt zu eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen. Die soziale Arbeit legt den Fokus auf die Tätigkeit mit dem einzelnen Menschen oder auch mit Familien, die in irgendeiner Form persönliche Hilfe benötigen. Dies erfordert eine ganzheitliche Sichtweise auf das bestehende „Problem“ als solches, was besteht und einen entsprechenden Arbeitsansatz. Je nach Schwierigkeiten und vorhandenen Ressourcen können andere Beteiligte mit in die Einzelfallhilfe einbezogen werden.

Historisch:

In der langen Tradition der Einzelfallhilfe haben sich eine Vielzahl von Handlungsarten für die Einzelfallhilfe entwickelt, die je nach Arbeitsfeld und Einzelfall unterschiedlich eingesetzt werden können. Die Wurzeln der social case work liegen in den USA. Im Allgemeinen gilt Mary Ellen Richmond als Begründerin dieser Arbeitsmethode. Basierend auf ihrer Arbeit und Erfahrung bei der Charity Organization Society in Baltimore legte sie 1917 erstmals mit ihrem Werk „Social Diagnosis“ eine systematische Darstellung der Tätigkeit und Vorgehensweise von Sozialarbeitern vor.

Für wen:

Die Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§§ 53, 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX) richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 – 21 Jahren mit körperlichen, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigungen. Sie wird als Maßnahme der Frühförderung, als schulunterstützende Maßnahme und auch als Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ambulant erbracht.

Angebote:

Folgende Angebote sind in der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe meist angedacht ~ eine Entwicklungsförderung und- begleitung, die Durchführung eventuell heilpädagogischer Handlungen, die Förderung der bestmöglichsten Selbständigkeit und Alltagskompetenz, die Unterstützung und Suche bei der Auswahl geeigneter Förder- und Therapieangebote, die schulische Unterstützung (bspw. Gespräche, übergreifendes Arbeiten) sowie die Freizeitgestaltung. Auch ist ein sozialraumorientiertes Agieren und „Bewegen“ sowie die Beratung von Eltern und auch Geschwistern gegeben.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/53.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/54.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/55.html

Persönliches Budget: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/57.html

Sozialgesetzbuch online (SGB XXIII):  http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html

Persönliches Budget:

Das Persönliche Budget ist eine relativ neue Leistungsform, bei der beeinträchtigte oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern in der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten können. Mit diesem Budget bezahlen sie dann die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.

Assistenz.de: https://assistenz.de/persoenliche-budget/

einfach teilhaben: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Finanz_Leistungen/Pers_Budget/pers_budget_node.html;jsessionid=BEB46E0D895474239FFB8C8D2C163D15.1_cid345#doc276668bodyText2

BMAS Fragen und Antworten ~persönliches Budget: https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/Fragen-und-Antworten/inhalt.html#collapse101336

website security

error: Content is protected !!